- Katastrophenmedizin
- Katastrophenmedizin,Gesamtheit der im Rahmen des Katastrophenschutzes in Zusammenarbeit mit den Behörden durchzuführenden Maßnahmen der medizinischen Vorsorge, Planung und Hilfe unter erschwerten Bedingungen mit dem Ziel, einer möglichst großen Zahl von Opfern das Überleben zu ermöglichen. Bei einem Missverhältnis zwischen einer extrem hohen Zahl an Hilfe Suchenden und zu geringen personellen und materiellen Möglichkeiten der Hilfeleistung kann der vorübergehende Zwang zur Einteilung nach Verletzungs- oder Erkrankungsschwere durch Sichtung eintreten. Diese verantwortungsvolle ärztliche Aufgabe dient dem schnellen Erkennen der Dringlichkeit der Behandlung und des Abtransports bei jedem Patienten, um so schnell wie möglich und gezielt die notwendige Weiterbehandlung mit dem Ziel der definitiven Wiederherstellung in die Wege zu leiten. Aufgaben am Katastrophenort sind neben Rettung und Sichtung die erste medizinische Hilfe an einzurichtenden Hilfs- und Sammelstellen. Sie besteht in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Schmerz- und Schockbehandlung zur Herstellung der Transportfähigkeit und in der Organisation gezielter Transporte in die bestgeeignete Behandlungsstätte zur stationären Anschlussversorgung. Mitunter sind auch Noteingriffe erforderlich. Ziel ist in jedem Fall die schnellstmögliche Rückkehr zu einer individualmedizinischen Versorgungsstruktur.Nach dem Grundgesetz ist Katastrophenschutz Aufgabe der Bundesländer; im Unterschied zur Schweiz gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Auch bestehen im Vergleich zu Schweden bisher keine eigenen Lehrstühle für Katastrophenmedizin an den Universitäten.
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Ka|ta|stro|phen|me|di|zin, die <o. Pl.>: Gesamtheit der Vorkehrungen, Maßnahmen o. Ä. im Zusammenhang mit der Versorgung von Verletzten in Katastrophenfällen.
Universal-Lexikon. 2012.